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Kinderbetreuung durch Mutter
Mein Mann und ich, wir trennen uns. Wir haben drei Kinder im Alter von einem, vier und fünf Jahren. Wegen der Kinder habe ich meinen Job als Juristin aufgegeben. Mein Mann verlangt nun von mir, dass ich ab sofort mindestens 50 Prozent arbeite. Darf er das?
Nein. Gemäss dem geltenden Schulstufenmodell können Sie erst ab der Einschulung des jüngsten Kindes verpflichtet werden, zu einem Pensum von 50 Prozent zu arbeiten. Der Beginn des Kindergartens gilt als Einschulung. In der Oberstufe beträgt das zumutbare Pensum grundsätzlich 80 Prozent und nach dem Abschluss der obligatorischen Schule 100 Prozent.
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