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Pensionskasse
Nach zehn Jahren steht unsere Ehe vor dem Aus. Meine Frau trägt die Schuld und hat während der Ehe nicht gearbeitet. Muss ich meine Pensionskassenguthaben trotzdem mit ihr teilen?
Ja. Bei einer Scheidung hat jeder Ehegatte Anspruch auf die Hälfte des während der Ehe angesammelten Pensionskassengeldes. Die Gründe der Scheidung spielen dabei keine Rolle.
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