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Vorkehrungen treffen
Wir heiraten in einem Monat. Können meine zukünftige Ehefrau und ich schon heute miteinander vereinbaren, wie viel Unterhalt ich ihr nach einer allfälligen Scheidung zahlen muss?
Grundsätzlich können Eheleute bereits vor der Heirat abmachen, welche Unterhaltsbeiträge sie im Fall einer Scheidung bezahlen wollen. Das Gericht genehmigt die Abmachung nur dann, wenn sie nicht rechtswidrig ist. Sie muss eindeutig sein, auf dem freien Willen beider Parteien beruhen und angemessen sein. In der Praxis ist es eher schwierig, im Voraus verbindliche Vereinbarungen über Unterhaltsleistungen zu treffen: Unklar ist die familiäre und finanzielle Entwicklung und damit die Frage, ob die Vereinbarung im Scheidungszeitpunkt überhaupt noch angemessen ist.
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